Schulordnung

Stundeneinteilung

1. Stunde 7.30 - 8.20 Uhr 7. Stunde 12.50 - 13.40 Uhr
2. Stunde 8.20 - 9.10 Uhr 8. Stunde 13.40 - 14.30 Uhr
3. Stunde 9.25 - 10.15 Uhr 9. Stunde 14.30 - 15.20 Uhr
4. Stunde 10.15 - 11.05 Uhr 10. Stunde 15.20 - 16.10 Uhr
5. Stunde 11.10 - 12.00 Uhr 11. Stunde 16.10 - 17.00 Uhr
6. Stunde 12.00 - 12.50 Uhr

Mittagspausen: 12.00 - 12.50 (6. EH) oder 12.50 - 13.40 (7. EH)

Hausordnung

Das Leben in jeder Gemeinschaft – so auch in der Schule – läuft grundsätzlich nach bestimmten Regeln ab.

In einer Schule werden diese in der Hausordnung zusätzlich zur allgemein geltenden Schulordnung gemeinsam von den Schulpartnern im Schulgemeinschaftsausschuss festgelegt.

Um einen reibungslosen und für alle zufriedenstellenden Ablauf des Schulgeschehens zu garantieren, müssen die Bestimmungen der Hausordnung unbedingt und zuverlässig eingehalten werden. Die Zurkenntnisnahme und das Akzeptieren der Hausordnung wird durch SchülerInnen und Erziehungsberechtigte per Unterschrift bestätigt.

Ordnung

• Unterrichtsräume, Gänge, Stiegenhäuser und Toiletten müssen sauber gehalten werden.

• Jede Art von Müll kommt in die bereitgestellten Behälter. In den Klassen wird der Müll getrennt (verschiedene Behälter) und zweimal von den SchülerInnen (Mittwoch und Freitag) in jeder Unterrichtswoche entsorgt. Keinesfalls darf der Müll in den Bänken und Kästen gelagert werden.

• Aus den Fenstern darf nichts hinausgeworfen werden.

• Das Kauen von Kaugummi ist nicht gestattet.

• Haustiere dürfen nicht mitgenommen werden.

• Am Ende jedes Unterrichtstages müssen die Klassen ordentlich aufgeräumt, die Unterrichtsmaterialien in den Bankfächern oder Kästen verstaut, die Sessel aufgestuhlt, die Fenster geschlossen und alle Lichter abgedreht werden.

• Beim Verlassen der Klassenräume sind grundsätzlich alle Wertgegenstände mitzunehmen.

• Geschirr, Besteck oder Gläser dürfen nicht in die Klassen mitgenommen werden. Ebenso ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, in den Klassen Kaffeemaschinen, Wasserkocher u. dgl. zu betreiben.

• Wegen eines Besuches oder Anrufes können SchülerInnen nicht aus dem Unterricht geholt werden.

Umgangsformen

Alle SchülerInnen haben sich gegenüber den Mitschülerlnnen rücksichtsvoll und kollegial zu verhalten.

Konflikte und Differenzen sind in ruhiger und sachlicher Weise auszutragen. Höfliche Umgangsformen des Alltags (Grüßen etc.) und ein zivilisierter Umgangston sind selbstverständlich.

Kleidung

Auf saubere und gepflegte Kleidung wird Wert gelegt. Im fachpraktischen Unterricht ist die entsprechende Berufskleidung zu tragen. Das Tragen von Hauben etc. ist im Unterricht nicht gestattet.

Im Fach „Leibesübungen“ müssen ausnahmslos Turnkleidung und rutschfeste Sportschuhe getragen werden.

Garderobe / Hausschuhe

Die SchülerInnen betreten die Schule durch den Schülereingang, wechseln in der Garderobe die Schuhe und versperren in ihrem Garderobenschrank die Überbekleidung. Mäntel, Schuhe bzw. Stiefel und Schirme dürfen daher nicht in den Unterrichtsräumen abgelegt werden. Im Haus dürfen nur Hausschuhe mit abriebfesten Sohlen getragen werden.

Der Aufenthalt in der Garderobe ist nur zum Umkleiden gestattet. Jede/-r SchülerIn bekommt einen verschließbaren Garderobenschrank. Das Vorhangschloss ist selbst mitzubringen. Zum Schulschluss ist der Garderobenschrank auszuräumen, zu reinigen und das Vorhangschloss abzunehmen.

Entlassen und Fernbleiben vom Unterricht / Krankheit

Vorzeitiges Entlassen aus dem Unterricht ist nur möglich, wenn die SchülerInnen eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorlegen, aus der genau hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt und wohin der/die SchülerIn entlassen werden soll.

Bitten um Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht sind der Direktion/dem Klassenvorstand vom Erziehungsberechtigten bzw. der/dem eigenberechtigten SchülerIn schriftlich ehest möglich vorzulegen. Im Fall einer Ablehnung ergeht eine schriftliche Mitteilung.

Bei unvorhergesehenen Ereignissen wie z.B. Krankheit muss die Schule am ersten Tag der Erkrankung / der Verhinderung in der Früh telefonisch verständigt werden. Die Dauer des Krankenstandes / der Verhinderung ist in den Entschuldigungsbogen einzutragen.

Erkrankt ein/-e SchülerIn während der Unterrichtszeit, muss sie/er sich im Sekretariat melden, damit entsprechende Maßnahmen (Abholung, Arzt) veranlasst werden können.

Pausen / Aufenthalt in der Schule

In den Pausen darf das Schulgebäude verlassen werden. Der Aufenthaltsbereich erstreckt sich vor der Schule bis zum Brunnen. In der großen Pause - und nur in dieser - wird ein Besuch der Raucherzonen für SchülerInnen ab 16 Jahre toleriert. Aufenthaltsräume in der Schule sind die Foyers und die Gänge, ausgenommen der Bereich vor dem Getränkeautomaten im ersten Stock. Nicht gestattet ist der Aufenthalt im Fahrradkeller, in den Garderoben, außer zum Umziehen, und im Bereich anderer Schulen des Schulzentrums.

Alle SchülerInnen haben sich mit dem Läuten wieder in den Klassen einzufinden.

Den SchülerInnen ist der Aufenthalt im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtszeit zwischen 7.00 und 18.00 Uhr erlaubt, sofern die Notwendigkeit besteht (etwa wegen ungünstiger Busverbindungen). Eine Beaufsichtigung erfolgt nicht. In Freistunden und Wartezeiten nach Unterrichtsschluss müssen sich die SchülerInnen in den Foyers aufhalten.

Die SchülerInnen haben sich so zu verhalten, dass der Unterricht anderer Klassen nicht gestört wird. Das Verlassen des Aufenthaltsbereiches während der geschlossenen Unterrichtszeit (das ist zwischen 7.30 und 12.10 / 13.00 Uhr bzw. 13.00 / 13.45 und 18.00 Uhr) ist nicht erlaubt.

Rauchen

Laut Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses besteht für alle SchülerInnen im gesamten Schulbereich, auch beim Brunnen, absolutes Rauchverbot. Das gilt auch für alle Formen von elektronischen/rauchfreien Zigaretten. Die Verordnung der Gemeinde über Rauchverbot und Raucherzonen im Schulzentrum ist einzuhalten.

Ein Ausweichen in Bereiche anderer Schulen ist ebenfalls nicht erlaubt.

Schäden

Die Einrichtungen der Schule und Unterrichtsmittel werden von der öffentlichen Hand, also letztendlich vom Steuerzahler zur Verfügung gestellt. In der Schule und im Schulbereich ist daher auf schonendste Behandlung aller Einrichtungen und Gegenstände zu achten.

Schülerinnen haben selbst verursachte Schäden sofort zu melden und sind zur Wiedergutmachung verpflichtet. Haftende sind die Erziehungsberechtigten bzw. der/die eigenberechtigte SchülerIn.

Sicherheit / Unfall

Das Sitzen auf Fensterbänken, Stiegengeländern und Heizkörpern ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

Gleiches gilt für das Hinauslehnen aus den Fenstern. Um Unfälle zu vermeiden, darf im gesamten Schulgebäude nicht gelaufen oder getobt werden.

Bei Verletzung eines/-er Schülers/-in ist Erste Hilfe zu leisten und sofort ein/-e LehrerIn und die Direktion zu verständigen.

Handys

Während der Unterrichtszeit sind Handys u. ä. verboten.

Die Benutzung ist ohne ausdrückliche Ernaubnis des Lehrers/der Lehrerin ein Verstoß gegen die Hausordnung und wird entsprechend geahndet.

Handyfreie Zonen (z.B. das Schulrestaurant, der Turnsaal) sind gesondert gekennzeichnet. Aus gesundheitlichen Gründen sollte das Handy ausgeschaltet sein. Ansonsten (z.B. in Freistunden, in der Mittagspause) ist die Benutzung des Handys , wenn dadurch niemand gestört wird, erlaubt.

Parken

Für Parken im Schulbereich gilt die StVO. Fahrräder sind im Fahrradkeller, Mopeds im dafür vorgesehenen Bereich abzustellen.

Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Verstößen gegen die Hausordnung gelten die entsprechenden Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes. Zudem können durch den Direktor erzieherische Maßnahmen in Sinne eines Dienstes an der Gemeinschaft angeordnet werden.


Beschlossen vom SGA der HLW Neumarkt im Mai 2014

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